Mitgliedschaft
- Mitglied kann gem. § 6 der Satzung jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.
- Die Mitgliedschaft soll schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Mit dem entsprechenden Vordruck wird auch gleichzeitig die Einzugsermächtigung für den Beitrag und das Einverständnis für die Datenverarbeitung erteilt.
- Beitrittserklärung:
- Beitrag:
- 30 € jährlich + 5 € Schießgeld, welches sich jeder nach Schussabgabe auf dem jährlichen Königsschießen erstatten lassen kann
- Fahnengeld
Beim Eintritt in den Verein ist ein einmaliges Fahnengeld in Höhe von 5 € zu entrichten
- Die Beiträge sind ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu zahlen