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  • Mitglied kann gem. § 6 der Satzung jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.
  • Die Mitgliedschaft soll schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Mit dem entsprechenden Vordruck wird auch gleichzeitig die Einzugsermächtigung für den Beitrag und das Einverständnis für die Datenverarbeitung erteilt.
  • Beitrittserklärung:
  • Beitrag:
    • 30 € jährlich + 5 € Schießgeld, welches sich jeder nach Schussabgabe auf dem jährlichen Königsschießen erstatten lassen kann
    • Fahnengeld

Beim Eintritt in den Verein ist ein einmaliges Fahnengeld in Höhe von 5 € zu entrichten

  • Die Beiträge sind ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu zahlen
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